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Unsere AGB
Stand 01/2014

§ 1 Vertragsverhältnis
Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge bezüglich der Beförderung mit T3-Stretchlimousine oder anderer, durch T3-Limo-Berlin vermittelter Fahrzeuge und sonstiger Nebenleistungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§ 2 Pflichten für Anbieter (T3-Limo-Berlin) und Kunde
a) Sollte der Anbieter einen vereinbarten Termin durch technische Pannen, höhere Gewalt, Witterungs bedingten Notstand oder gesetzlichen Auflagen nicht erfüllen können, so hat der Mieter wegen der Einmaligkeit der Fahrzeuge keinen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages.
Der Kunde erhält bereits geleistete Zahlungen an den Anbieter zurück. Das Geltend machen von daraus abgeleiteten und darüber hinaus gehenden Schadensersatzansprüchen durch den Kunden ist in jedem Fall ausgeschlossen.
b) Die Farb-und Modellauswahl der Limousinen ist prinzipiell dem Anbieter überlassen, es sei denn es wurde vorab schriftlich eine entsprechende Absprache getroffen.
c) Der Chauffeur wird im Auftrag des Kunden tätig und ist für das Fahrzeug während der Mietzeit verantwortlich. Der Fahrer hat das Recht Kundenwünsche abzulehnen, wenn diese gegen rechtliche Vorschriften verstoßen, oder das Risiko besteht, dass Fahrgäste oder Fahrzeug zu Schaden kommen. Eine Beförderungspflicht besteht nicht.
d) Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten.

§ 3 Vertragsstornierungen
a) Stornierungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Mündliche Stornierungen dann, wenn sie durch den Anbieter schriftlich bestätigt werden. Die Rechtzeitigkeit schriftlicher Stornierungen wird durch den Posteingang beim Anbieter bzw. durch das Datum der schriftlichen Bestätigung vom Anbieter bestimmt.
b) Stornierungen durch den Kunden sind bis einschließlich 30 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Fahrzeitraum kostenfrei.
c) Stornierungen bis 14 Tage vor dem Fahrzeitraum werden mit 50% des vertraglichen Buchungspreises berechnet, Stornierungen bis 7 Tage vor dem Fahrzeitraum werden mit 75% berechnet und Stornierungen bis 24 Std. vor dem Fahrzeitraum werden mit 85% berechnet.
d) Bei noch kürzeren Stornierungen insbesondere wenn sich der Fahrer schon auf den Weg zu den Kunden gemacht hat, oder wird der Service ohne Stornierung nicht in Anspruch genommen, hat der Kunde den vereinbarten Preis vollständig, ohne Abzug zu zahlen.
e) Weitere Zusatzleistungen die laut vertraglicher Vereinbarung bereits bei Dritten in Auftrag gegeben worden sind, werden dem Kunden in voller Höhe der entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.

§ 4 Rücktritt des Anbieters
Der Anbieter ist berechtigt jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere bei bekannt werden von falschen Angaben zur Person, zweifelhafter Bonität oder bei Verletzung vertraglicher Verpflichtungen.

§ 5 Zahlungsbedingungen
a) Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zur vorbehaltslosen Verfügung des Anbieters an.
b) Eine Anzahlung ist bis spätestens 30 Tage vor Inanspruchnahme der vertraglichen Leistung zu zahlen (Mindestens 80,-Euro). Der Restbetrag ist spätestens vor Fahrtbeginn dem Chauffeur in bar zu übergeben, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. c) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Eingang zu begleichen.

§ 6 Haftungsbedingungen
a) Der Anbieter haftet, abgesehen von der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten, nur für grobes Verschulden (d.h. für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
b) Der Kunde haftet für alle von ihm oder den Fahrgästen schuldhaft hervorgerufenen Schäden.
c) Insbesondere haftet der Kunde auch für außergewöhnliche Verschmutzungen oder Schäden, die durch unsachgemäßes Verhalten seinerseits und den Fahrgästen innerhalb und außerhalb des Fahrzuges entstehen.
d) Risiken während Film-und Fotoaufträgen oder ähnlichen Aktionen außerhalb der reinen Personenbeförderung sind durch eine vom Kunden abzuschließende Zusatzversicherung (z.B. Requisitenversicherung) zu versichern.

§ 7 Unwirksamkeit einzelner Bedingungen (Salvatorische Klausel)
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtspunkte, die sich aus oder über den Vertrag ergeben gilt der Gerichtstand Berlin.
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